Kavaliersdelikte
Januar 23, 2009Innerhalb der Kriminalität spielen die sogenannten Kavaliersdelikte eine große Rolle. Klar abzugrenzen, wann es sich um ein Kavaliersdelikt handelt und wann eher nicht, gestaltet sich dabei oft schwierig. Vor allem der moralische Aspekt ist hier Basis für die Entscheidung. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass eine Straftat, die von der Mehrheit eines Volkes als im moralischen Sinne nicht sehr verwerflich angesehen wird, ein Kavaliersdelikt sein kann.
Früchte naschen verboten?
Wer sich beispielsweise im Supermarkt erst einmal von der Qualität des angebotenen Obstes überzeugen möchte und eine Erdbeere verzehrt, macht sich bereits strafbar. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Probieren der Ware explizit erlaubt wurde. Diesen Tatbestand kann man ohne weiteres als Kavaliersdelikt bezeichnen, denn ein erheblicher Schaden für die Allgemeinheit ist dadurch nicht gegeben.
Kavaliersdelikte im Verkehr
Auch die Geschwindigkeitsübertretung mit dem Fahrzeug stellt zwar ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung dar, wird jedoch wohl von jedem Autofahrer mehr als einmal begangen. Wohl niemand hat Interesse daran, in diesem Zusammenhang von einem Verbrechen zu sprechen. Anders sieht es allerdings dann aus, wenn es durch die überhöhte Geschwindigkeit zu einem folgenschweren Unfall kommt, der auch andere Autofahrer mit einbezieht. In diesem Fall ist der Tatbestand wieder ein ganz anderer, sowohl in den Augen der Justiz als auch unter dem moralischen Aspekt gesehen.
Selbst die Toleranzgrenze jedes Einzelnen bringt unterschiedliche Ergebnisse zutage, wenn es um die Definition des Begriffes Kavaliersdelikte geht. Hat beispielsweise ein Hobbygärtner monatelange Arbeit in die Pflege seiner Pflanzen investiert, nur um eines Morgens festzustellen, dass sie mutwillig aus dem Boden gerissen wurden, wird das Opfer dies wohl nicht als Kavaliersdelikt empfinden. Andere wiederum schon.